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Mittwoch, 8. September 2010
 
 
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Zutrittskontrolle Drucken E-Mail
Zutrittskontrolle in der Anwendung:

Der ungehinderte Zutritt in Gebäuden durch fremde Personen stellt ein erhebliches Risiko sowohl in gewerblichen als auch bei Behörden und öffentlichen Einrichtungen dar. Die Festlegung der Zutrittsberechtigung ist somit eine wesentliche Voraussetzung für ein umfassendes Sicherungskonzept.

Schlagwörter wie steigende Kriminalitätsbelastung, Terrorismus, Sabotage, Wirtschaftsspionage, Brandstiftung, Vandalismus und Diebstahl untermauern die Notwendigkeit einer wirksamen Zutrittskontrolle nur noch.

Vorteile einer Zutrittskontrollanlage:

Der größte Vorteil einer Zutrittskontrollanlage ist die Regelung des Personenflusses nach folgenden Gesichtspunkten:

Wer:
Nur ein ausgewählter Personenkreis erhält (z.B. mittels einer berührungslosen Transponderkarte) den gewünschten Zutritt.

Wie:
Diesem Personenkreis wird eine persönliche Berechtigung zugewiesen, mit der nur der Berechtigte selbst Zutritt erhält.

Wann:
Die Berechtigung zum Zutritt kann zeitlich vorgegeben werden, z.B. nur werktags oder nur zu den üblichen Geschäftszeiten.

Wo:
Die Berechtigung des Zutrittes muß nicht für das komplette Gebäude gelten, sondern kann auch einzelne Bereiche oder sogar nur auf einzelne Türen beschränkt sein (z.B. Lager, EDV-Abteilung, Tresor).
 
 
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