| Kurzarbeit bzw. Kurzarbeitergeld (KUG) - Abrechnung mit ZMECard Zeiterfassung |
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Kurzarbeit ist im Arbeitsverhältnis ein Ausnahmezustand mit reduzierter Regelarbeitszeit. Die Kurzarbeit soll Unternehmen bei einer vorübergehenden schlechten Auftragslage durch eine Reduktion der Personalkosten entlasten. Die Arbeitnehmer müssen dabei Einkommensverluste in Kauf nehmen, da das Kurzarbeitergeld nicht das volle Einkommen ersetzt. Der dadurch entstehende Verdienstausfall wird durch das sogenannte Kurzarbeitergeld (Kug) teilweise ausgeglichen. Der Arbeitsplatz und eine gewisse Grundversorgung bleiben jedoch erhalten. Anders als bei Entlassungen muss das Unternehmen keine qualifizierten und eingearbeiteten Mitarbeiter aufgeben und kann dadurch das Firmen-Knowhow sichern. Die Arbeitnehmer im Unternehmen arbeiten bei Kurzarbeit über einen gewissen Zeitraum hinweg weniger oder sogar überhaupt nicht. Der dadurch entstehende Verdienstausfall wird durch den Staat in gewisser Höhe ausgeglichen. Zuständig für diese Leistung ist in Deutschland die Bundesagentur für Arbeit. Weitere Info's erhalten Sie HIER. Mit der ZMECard Zeiterfassung und ZMECard Zeiterfassungssystemen haben Sie über ein optionales Kurzarbeiter-Modul Ihre Abrechnungen und benötigten Daten für die Kurzarbeiter-Abrechnung schnell und problemlos im Griff. Hierbei spielt es keine Rolle, ob stundenweise oder tageweise Kurzarbeit angeordnet wurde. Ebenso werden die Krankstunden bzw. Kranktage während der Kurzarbeit erfasst und ausgewertet. Dieses Zusatzmodul ist ab der ZMECard Version 4.50 verfügbar. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Angebot bzw. Update-Angebot. Setzen Sie sich einfach mit uns oder Ihrem Fachhändler für Ihre ZMECard Zeiterfassung in Verbindung. ANFRAGE |







